Wir sind stets bemüht, Sie schnell und zuverlässig an Ihr Ziel zu bringen. Für Verspätungen oder Zugausfälle bitten wir vielmals um Entschuldigung. Als Entschädigung greifen gemäß unserer Beförderungsbedingungen die gesetzlichen Fahrgastrechte.
Zur Bearbeitung Ihrer Ansprüche füllen Sie bitte das Formular online aus (Sie finden es unten auf dieser Seite) und laden einen Scan der Fahrkarte hoch. Alternativ nutzen Sie das unten stehende PDF-Formular und reichen den Antrag und die Originalfahrkarte (bei Zeitkarten und der BC100 eine Kopie) entweder bei einem unserer Kundencenter ein oder schicken alle Unterlagen an die Transdev Service GmbH, Passage 3-5, 17034 Neubrandenburg. Wir werden eingehend prüfen, ob es sich bei Ihrem Fall um Ansprüche aus Kundengarantien oder Fahrgastrechte handelt.
Sollten sich aus der Prüfung ausschließlich Ansprüche ergeben, die die Mitteldeutsche Regiobahn nicht zu verantworten hat, werden wir Ihren Antrag zur weiteren Bearbeitung an das dafür zuständige Servicecenter Fahrgastrechte zur Bearbeitung weiterleiten.
Im Bereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) gelten weitere Kundengarantien. Details dazu finden Sie hier.
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf Entschädigung des Fahrpreises besteht nur für den Teil der Fahrkarte, für den keine weitere Erstattung geltend gemacht wurde.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Wenn Fahrgästen während der Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, haben sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens. Treten während der Gültigkeitsdauer der Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen von weniger als 60 Minuten und mehr als 20 Minuten auf, so können diese Verspätungen zusammengerechnet werden, und die Fahrgäste können dafür gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens entschädigt werden.
BahnCard 100: 10,00 € (2. Klasse) / 15,00 € (1. Klasse)
Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer ein.
Pauschalpreisangebote, z.B. Quer-durchs-Land-Ticket, Deutschland-Ticket oder Länder-Tickets, werden wie Zeitfahrkarten des Nahverkehrs entschädigt.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die Eisenbahn kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z. B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen Zielort anbieten.
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie können das Formular online ausfüllen und laden einen Scan der Fahrkarte hoch. Alternativ verwenden Sie das unten stehende PDF-Formular. Das Formular erhalten Sie auch bei unseren Kundenbetreuern im Zug.
Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen:
Keine Erstattung erfolgt, wenn:
Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat.
Beschwerden gegen Entscheidungen des Servicecenters Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen oder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art.
Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter www.fahrgastrechte.info. sowie unter www.vdv.de.
Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt.