Vom 5. Februar bis einschließlich 5. März 2018 liegen die geänderten Planfeststellungsunterlagen für den Teilabschnitt „Eisenbahn“ der Stufe 2 des Chemnitzer Modells zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung erfolgt im Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz im Neuen Technischen Rathaus in der Bahnhofstraße 25. Außerdem können die Unterlagen in den Stadtverwaltungen Thalheim, Zwönitz und Lugau sowie in den Gemeindeverwaltungen Amtsberg, Burkhardtsdorf und Gornsdorf eingesehen werden.
Bis zum 19. März 2018 besteht die Möglichkeit, bei der Landesdirektion Sachsen und den oben genannten Stadt- und Gemeindeverwaltungen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Findet zu den eingegangenen Einwendungen ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) entschieden.
Der Verkehrsverbund Mittelsachsen als Vorhabenträger ist verpflichtet, für den Teil „Eisenbahn“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3UVPG a. F. durchzuführen. Die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden vorgelegt. Sie sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen der Planänderung. Wesentliche Schwerpunkte lagen auf dem Artenschutz und dem Lärmschutz sowie auf privaten Einwendungen von Anwohnern des Streckenabschnittes. Erstmalig ausgelegt wurden die Unterlagen im März 2017.
Beim Teilabschnitt „Eisenbahn“ der Stufe 2 ist zunächst die Errichtung der Übergangsstelle zwischen BOStrab- und EBO-Bereich an der Wendeschleife am Technopark geplant. Dort treffen die Bauabschnitte „Straßenbahn“, und „Eisenbahn“ aufeinander. Die Inbetriebnahme des ersten Teilabschnittes „Straßenbahn erfolgte im Dezember 2017. Im Verlauf der Eisenbahnstrecke über Thalheim nach Aue werden zwischen Chemnitz und Zwönitz unter anderem drei neue Kreuzungsbahnhöfe und fünf neue Haltepunkte errichtet.
Pressemitteilung der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH