Änderungen im VVO-Tarif zum 1. August 2019
Zum 1. August treten Änderungen im Tarif des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) in Kraft. „Obwohl die Preise stabil bleiben, haben wir uns entschlossen, alle notwendigen Änderungen zum gewohnten Datum umzusetzen“, erläutert Martin Haase, Tarifleiter im VVO. „Neue Tickets machen die Fahrt für junge Fahrgäste günstiger, ein neuer Übergangstarif macht Pendeln zwischen Riesa und Oschatz einfacher und der Beitritt aller Unternehmen im VVO zur Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr bringt mehr Lösungsmöglichkeiten im Streitfall. Unterm Strich bleibt für viele Fahrgäste alles beim Alten.“
Ab 1. August können Schüler und Azubis die neuen, dank finanzieller Unterstützung des Freistaats eingeführten, Ticketangebote nutzen. Das AzubiTicket Sachsen ermöglicht Mobilität ab 48 Euro pro Monat, das SchülerFreizeitTicket bringt die jungen Fahrgäste für 10 Euro je Monat verbundweit zu ihren Freizeit-Zielen. Beide Tickets sind im Abo für mindestens 12 Monate erhältlich, personengebunden und gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte. Informationen zu den neuen Angeboten haben die sächsischen Verkehrsverbünde unter www.deine-jugendtickets.de zusammengefasst.
Für Pendler zwischen Riesa und Oschatz führen der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (MDV) und der VVO zum 1. August den neuen Übergangstarif RiO ein. Fahrgäste können dann mit nur einem Ticket die Busse der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) in der Tarifzone Riesa, den Regionalexpress RE 50 zwischen Nünchritz, Glaubitz, Riesa und Oschatz, die Regionalbahn RB 45 zwischen Stauchitz und Zeithain sowie die Döllnitzbahn und die Busse in der MDV-Tarifzone 127 nutzen. Angeboten wird der Übergangstarif für Einzelfahrten, Wochen- und Monatskarten sowie Monatsabos bei den beteiligten Verkehrsunternehmen.
„Geht etwas schief, machen wir es wieder gut“ ist das Motto der VVO-Kundengarantien, die schrittweise auf den Bahnstrecken im VVO eingeführt werden. Die Unternehmen stehen unter anderem mit Entschädigungstickets für selbst verursachte Verspätungen gerade. „Leider haben wir in den vergangenen Monaten feststellen müssen, dass sich einige Mitbürger Entschädigungen erschleichen, da sie nicht im Zug gesessen haben oder ungültige Tickets vorgelegt haben“, erklärt Martin Haase. „Daher führen wir zum 1. August Obergrenzen ein und prüfen insbesondere digitale Tickets noch stärker als bisher.“ Zukünftig ist die Zahl der möglichen Entschädigungstickets auf zwei pro Tag und zehn pro Monat begrenzt. „Damit schränken wir den Missbrauch ein, aber die große Mehrzahl der ehrlichen Nutzer wird davon nicht betroffen sein“, so Martin Haase weiter. „Sonst zahlen eines Tages die ehrlichen Fahrgäste durch steigende Fahrpreise die Tickets für die Betrüger und das kann ja nicht unser Ziel sein.“
Ergänzend zu den Kundengarantien treten zum 1. August alle Verkehrsunternehmen im VVO der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp) bei. Die söp ist von der Bundesregierung als Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucher-streitbeilegungsgesetz anerkannt und bei der EU notifiziert. Bekommen Fahrgäste zukünftig bei Beschwerden keine beziehungsweise keine zufriedenstellende Antwort, können sie sich an die söp wenden und ihre Rechte geltend machen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist für die Fahrgäste das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Es fallen weder Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare an, noch müssen Rechtsanwälte und Gerichte bemüht werden. „Wir sehen dies als wichtigen Schritt, um die hohe Kundenzufriedenheit im VVO zu sichern und zu erhalten“, betont Martin Haase.
Informationen zu Tarif und Fahrplan gibt es im Internet unter www.vvo-online.de, telefonisch an der InfoHotline 0351/ 852 65 55 und persönlich in der VVO-Mobilitätszentrale sowie bei allen 13 Verkehrsunternehmen im Verbund.
Pressemitteilung der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH